Allgemeine Geschäftsbedingungen der [0x1] Software und Consulting GmbH

$1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen der [0x1] Software und Consulting GmbH -- nachfolgend [0x1] genannt -- unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

$2 Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote von [0x1] sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Der Umfang der von [0x1] zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von [0x1] festgelegt, ergänzend gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

$3 Pflichten des Auftraggebers

[0x1] und der Auftraggeber sind sich einig, dass die erfolgreiche Auftragsumsetzung wesentlich von der effizienten und erfolgreichen Zusammenarbeit der Parteien abhängt. Der Auftraggeber übernimmt daher als wesentlich Vertragspflicht, [0x1] mit den notwendigen Informationen und Materialien zu versorgen, die rechtzeitig und in Form, Qualität und Umfang dem Zweck entsprechend abzuliefern sind.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die eigenen Daten regelmässig zu sichern. Empfohlen wird eine tägliche Datensicherung.

$4 Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Zahlungen bei Leistung, spätestens zum Rechnungsdatum fällig und sind ohne Abzug sofort zahlbar. Verursacht der Auftraggeber den Lieferverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Datum der Leistungsbereitschaft ein.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn [0x1] ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

$5 Lieferung und Eigentumsvorbehalt

Sofern die von [0x1] zu erbringende Leistung Software beinhaltet, gehen die vereinbarten Nutzungsrechte an dieser Software erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises hinsichtlich aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung, auf den Auftraggeber über.


$6 Nutzungsrechte

Sofern die von [0x1] zu erbringende Leistung Software beinhaltet, gewährt [0x1] dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an dieser Software. Sämtliche übrigen Rechte, insbesondere auch Eigentums-, Urheber- und Markenrechte an der Software bleiben ausschließlich [0x1] vorbehalten. Das Recht zur Unterlizensierung ist ausgeschlossen.

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, liefert [0x1] Software im Objekt-Code. [0x1] behält sich insbesondere das Recht vor, die Software mit einem geeigneten Lizenzschutzmechanismus zu versehen. Sämtliche Rechte an dem Source-Code der Software bleiben [0x1] vorbehalten.

$7 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Überlassung. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel sowie die Einhaltung der Pflichten gemäß $3 dieser Geschäftsbedingungen.

[0x1] beseitigt Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist mit einer ordnungsgemäßen Mängelliste angezeigt werden, auf eigene Kosten. Der Auftraggeber stellt hierfür [0x1] auf Anforderung Unterlagen, Daten und Informationen, die [0x1] zur Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigt, in zumutbarem Umfang zur Verfügung.

$8 Haftungsbeschränkungen

Zum Ersatz von Schäden ist [0x1], gleich aus welchem Rechtsgrund, nur verpflichtet, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der [0x1] zurückzuführen ist. Im Falle der groben Fahrlässigkeit haftet [0x1] nicht für mittelbare Schäden, Mangel-Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Auf jeden Fall ist die Haftung von [0x1] auf den Betrag beschränkt, den der Auftraggeber für die Leistungen nach diesem Vertrag bezahlt hat. Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, bleiben unberührt.

$9 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen, die die jeweils andere Vertragspartei ausdrücklich und schriftlich als vertraulich bezeichnet hat, oder die nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis der jeweils anderen Vertragspartei erkennbar sind, unbefristet geheim zuhalten und sie -- soweit nicht zur Errichtung des Vertragszweckes geboten -- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

$10 Gerichtsstand

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Firmensitz von [0x1], sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

$11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.